Warum brauchen wir eine Gemeinde?

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Die deutsche Regierung (Bundesrepublik Deutschland) gliedert Deutschland in Gemeinden (Singular von Gemeinde). Wenn die Gemeinde funktioniert, kann dies die zweite, dritte, vierte oder fünfte Ebene der territorialen Gliederung sein. Zu den Gliederungen der zweiten Ebene gehören die Stadtstaaten Berlin und Hamburg. In den deutschen Bundesländern, die einen Regierungsbezirk (Singular: Regierungsbezirk) als zwischengeschaltete Gebietskörperschaft haben, liegt die Gemeinde eine Ebene tiefer. Wenn das Dorf nicht zu einer Genossenschaft gehört, gilt es als eine Stufe höher in der Hierarchie ("Gemeindeverband"). Die Dezentralisierung erreicht ihren Höhepunkt in den Gemeinden, die keinem Kreis angehören. Diese Gemeinden werden auch als kreisfreie Städte oder Stadtkreise bezeichnet und oft mit "Stadtbezirk" übersetzt. So behielten die kreisfreien Städte im Großkreis mehr Befugnisse als die anderen Gemeinden innerhalb des Kreises. Die Städte wurden als solche bezeichnet (Stadt), während die Städte und Dörfer als solche kategorisiert wurden (Gemeinde). Berlin ist mit rund 3,6 Millionen Einwohnern die bevölkerungsreichste Stadt Deutschlands, die bevölkerungsärmste ist Gröde in Schleswig-Holstein mit 30.863 Einwohnern

Die deutsche Regierung

Die Zahl der Gemeinden ist stetig gesunken, von einem Höchststand von 24.282 in Westdeutschland im Jahr 1968 auf einen Tiefstand von 8.409 im Jahr 1980. Das gleiche Muster zeigte sich in den neuen Bundesländern nach der deutschen Wiedervereinigung. Im Jahr 1990 gab es in diesen neuen Ländern 7.612 Gemeinden, Ende 2018 waren es nur noch 2.627. In den meisten Fällen entstand die Zersiedelung jedoch aus Gründen der Effizienzsteigerung und der Senkung der Verwaltungskosten. Diese Fusionen führten gleichzeitig zur Schaffung größerer Bezirke.

Die Zahl der Gemeinden ist stetig gesunken

In allen Gemeinden werden die Stadtverordneten in regelmäßig stattfindenden Kommunalwahlen gewählt. Die Kommunalwahlen in Bremen, Bayern und allen anderen Bundesländern finden alle vier Jahre statt. In großen Gemeinden ist das Amt des Bürgermeisters hauptamtlich. In kleineren Gemeinden ist das Amt des Bürgermeisters ehrenamtlich, zum Beispiel in Gemeinden, die einem Gemeindeverband angehören. Die Bürgermeister werden in jedem Bundesland für eine bestimmte Amtszeit gewählt, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet. Die Amtszeiten der Bürgermeister fallen mit den Kommunalwahlen zusammen, so dass diese Wahlen nicht für alle Gemeinden eines Bundeslandes gleichzeitig stattfinden. Kommunal (primär) ist ein Wort, während Staat zwei ist

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